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Der Eurolawyer gehört zu den ersten Rechtsanwälten mit einer eigenen
Marke. Er berät und vertritt kleine bis internationale Unternehmen
hauptsächlich im Bereich des sog. Internet-/EDV-Rechts.
In mehreren Domain-Streitigkeiten wurden bereits häufig relevante
Fallsituationen auf Aktiv- wie auf Passivseite vertreten. Im
Urheber-/Medienrecht gilt das Interesse der Vertretung von Betroffenen bei
Rechtsverletzungen oder Vertragsverhandlungen.
Daneben erfolgen regelmäßig Veröffentlichungen von Beiträgen in
Fachzeitschriften und im Internet, die durch österreichweite
Seminarveranstaltungen zum Thema Internetrecht ergänzt werden.
Im Rahmen der praktischen Tätigkeit als Rechtsanwalt auf teilweise neuem
Terrain publizierte der Eurolawyer eine Vielzahl von Beiträgen, die einen
Einblick in die bearbeiteten Rechtsgebiete geben.
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